Licht aus für Halogenlampen

Sagen Sie „Bye“ zu Hal(l)ogen

Zu allen Halogenleuchtmitteln? Naja nicht ganz. Betroffen vom Verbot ab dem 1. September 2018 sind ausschließlich ungerichtete Hochvolt-Halogenlampen. Hochvolt bedeutet, dass diese Leuchtmittel direkt mit der Netzspannung von 230 Volt betrieben werden. Mit der mit 1. September 2018 in Kraft tretenden Verordnung wird die Produktion und der Import von Hochvolt-Halogenlampen eingestellt:

  • Zum einen jene mit den klassischen E14 und E27 Schraubsockeln (ungerichtetes Licht)
  • Gerichtete Hochvolt Halogenlampen sind bereits seit dem 1. September 2016 verboten – das betrifft vor allem Halogenlampen mit GU-10 Sockel.

Ausnahmen von der obigen Regel bilden im Hochvolt-Bereich Halogenlampen mit R7s Sockel oder G9 Stift-Sockel. Diese dürfen auch mit einer Energieeffizienzklasse C oder D weiterhin produziert und in den Handel gebracht werden.

Bei Niedervolt-Halogenleuchten wird die Netzspannung mittels Trafo nach unten reguliert. Statt 230 Volt Betriebsspannung hat man dann meist 12 oder 24 Volt für den Betrieb der Lampen. Sie sind langlebiger als Hochvolt-Lampen und haben auch eine höhere Lichtausbeute. Aber auch hier hat die EU die Kriterien für ungerichtete Halogenlampen ab 1. September 2018 verschärft. Diese müssen nun – neben anderen Kriterien – mindestens der Energieeffizenzklasse „B“ entsprechen. Beispiele für solche Niedervolt Halogenleuchtmittel sind die bekannten Lampen für den Stiftsockel G4. Gerichtete Niedervolt Halogenlampen müssen bereits seit dem 1. September 2016 den verschärften Kriterien der EU standhalten – auch sie müssen seit diesem Datum mindestens die Energieeffizienzkasse „B“ erreichen.

Halogenlampen für spezielle Einsatzbereiche - wie zum Beispiel Leuchtmittel zur Beleuchtung in Backöfen – bilden eine Ausnahme von der Regel.

Warum der ganze Zauber?

Auch wenn Trennungen manchmal weh tun, diese macht wirklich Sinn: Erinnern Sie sich noch als die geliebte Glühbirne in der Versenkung verschwunden ist? Heute wissen wir, dass diese EU Entscheidung im Sinne einer effizienten Energienutzung richtig war. Klar wird diese Tatsache erst, wenn wir uns anschauen, wieviel Energie die verschiedenen Leuchtmittel wirklich verbrauchen: Stellen wir uns die 100W Glühbirne vor. Um die gleiche Beleuchtung für einen Bereich zu erzielen, benötigt man eine 75W Halogen-Lampe und nur eine 15W LED-Lampe. Gut für die Umwelt, gut für Ihre Geldbörse.

 

Was nun? LED ist die Antwort!

Sie sind verunsichert und wissen nicht, ob sie neue Leuchtmittel für Ihre Lampe benötigen? Keine Sorge: die Verordnung regelt nur den Vertrieb der Leuchtmittel, nicht den Einsatz. Sprich: Sollte ein älteres Halogen-Leuchtmittel kaputtgehen, bekommen sie dafür keinen Energiefresser, sondern einen Energiesparer. Klingt nach einem fairen Deal, nicht wahr?

Auf was müssen Sie nun beim Leuchtmittelkauf achten?

halogen_verpackung
  1. Achten Sie auf die Produkt-Bezeichnung. Alte Halogenrestposten werden noch abverkauft. Unsere LED Leuchtmittel sind klar als solche gekennzeichnet- so können Sie hier nichts falsch machen.
  2. Ihnen ist das warmweiße Licht Ihrer Halogen-Lampe wichtig? Dann achten Sie beim Kauf von LED-Lampen auf die Lichtfarbe die direkt auf der Verpackung angegeben ist. 2.200 bis 3.000 Kelvin sichern Ihnen warmweißes Licht.
  3. Sie nutzen einen Dimmschalter? Dann stellen Sie sicher, dass das Leuchtmittel Ihrer Wahl als dimmbar gekennzeichnet ist. Vorsicht: Nicht jede LED-Leuchte funktioniert mit jedem Dimmer - Achten Sie auf Kompatibilität. Auf unserer Website finden Sie kompatible Dimmer zu unseren Leuchtmitteln im Europäischen Markt. Damit es über dem Esstisch nicht unangenehm flackert.

So steht dem Abschied von der Halogen-Lampe nichts mehr im Wege. Verschaffen Sie sich Inspiration zu Ihrem neuen LED Leuchtmittel und stöbern Sie in unserem umfangreichen Sortiment.